Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Firma Schimmelpfennig Haushaltsauflösungen (im Folgenden "Auftragnehmer" genannt), betreffend Haushaltsauflösungen, Entrümpelungen, Transporte und artverwandte Tätigkeiten, die mit Kunden (im Folgenden "Auftraggeber" genannt) abgeschlossen werden.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Angebote, Besichtigung und Vertragsabschluss
Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein verbindlicher Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung oder durch die beiderseitige Unterzeichnung eines schriftlichen Kostenvoranschlags vor Ort zustande.
Der Angebotserstellung geht in der Regel eine kostenlose und unverbindliche Besichtigung des zu räumenden Objekts voraus. Die bei der Besichtigung kalkulierten Festpreise beziehen sich ausschließlich auf die zum Zeitpunkt der Besichtigung im Objekt befindlichen und besprochenen Gegenstände.
§ 3 Wertanrechnung
Werden bei der Räumung verwertbare Gegenstände, Antiquitäten oder Kunstgegenstände festgestellt, kann der Auftragnehmer diese nach Absprache und ggf. in Kooperation mit externen Schätzern (z.B. Kunsthaus Stuttgart) bewerten und auf die Räumungskosten anrechnen.
Das Eigentum an den angerechneten Gegenständen geht mit Beginn der Räumungsarbeiten oder mit Zahlung der vereinbarten Summe auf den Auftragnehmer über.
§ 4 Pflichten des Auftraggebers & Gefahrstoffe
Der Auftraggeber versichert, dass er der rechtmäßige Eigentümer der zu räumenden Gegenstände ist oder über eine entsprechende Vollmacht des Eigentümers/Erben verfügt.
Auskunftspflicht über Sondermüll: Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer vor Angebotserstellung unaufgefordert auf gefährliche Stoffe (z.B. Asbest, Chemikalien, Altöle, Farben, Munition, medizinische Abfälle) hinzuweisen. Werden solche Stoffe während der Räumung unerwartet entdeckt, ruhen die Arbeiten bis zur Klärung. Die Kosten für die fachgerechte Spezialentsorgung dieser Stoffe trägt vollumfänglich der Auftraggeber, sie sind nicht im regulären Festpreis enthalten.
Persönliche Dokumente, Wertpapiere, Bargeld und Schmuck sind vom Auftraggeber vor Beginn der Räumung selbstständig zu sichern und zu entfernen. Für den Verlust solcher nicht entfernten Wertgegenstände übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die im Vertrag vereinbarten Festpreise. Der Rechnungsbetrag ist nach Abschluss der Arbeiten und besenreiner Übergabe des Objekts fällig und ohne Abzug zahlbar (in der Regel in bar, per EC/Kreditkarte oder Überweisung nach vorheriger Absprache).
§ 6 Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die nachweislich durch ihn oder seine Mitarbeiter bei der Räumung grob fahrlässig oder vorsätzlich am Gebäude (z.B. Treppenhaus, Türen, Wände) verursacht wurden. Der Auftragnehmer verfügt über eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung.
Schäden sind dem Auftragnehmer unverzüglich, spätestens jedoch bei der Endabnahme, schriftlich oder fotografisch dokumentiert anzuzeigen. Spätere Reklamationen können nicht mehr berücksichtigt werden.